Beglaubigte Übersetzungen

Als öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Übersetzerin für die arabische und die französische Sprache kann ich Ihre Dokumente übersetzen und dann die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung bestätigen.

Mit meiner Bestätigung können Sie die Dokumente bei Behörden verwenden.

 

Sie können mir Ihre Dokumente per E-Mail zuschicken. Ich sende Ihnen dann schnellstmöglich ein unverbindliches Angebot. Ich freue mich, wenn Sie mir auch Ihre Anschrift und Ihre Telefonnummer verraten, dann kann ich Sie bei Fragen zurückrufen.

 

Wenn Sie ein Originaldokument persönlich vorbeibringen möchten, rufen Sie bitte IMMER vorher an.

Ich habe keine regelmäßigen Bürozeiten, da ich als Dolmetscherin auch oft unterwegs bin.

 

Alle Informationen werden vertraulich behandelt!

 

Yvonne Helal Dolmetscherin und Übersetzerin für Arabisch und Französisch (BDÜ) 0